ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG

Café im Neuen Schloss Meersburg

 

1.        Geltungsbereich

1.1      Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG, insbesondere auch Catering- und Event-Serviceleistungen.

1.2      Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG.

 

2.        Angebot, Vertragsschluss, Schriftform

2.1      Präsentationen der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG dar.

2.2      Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG zustande.

2.3      Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein von der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird.

 

3.        Gesamtschuldnerische Haftung

Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haften der Gast und der Dritte bzw. der Auftraggeber und der Dritte als Gesamtschuldner.

 

4.        Preise

4.1      Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4.2      Rechnungen der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

 

4.3      Die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG ist ferner berechtigt, während der Vertragslaufzeit aufgelaufene Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

Bis zur Zahlung des Vorschusses, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

 

5.        Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen

5.1      Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen der Veranstaltung durch die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG überlassenen Räume, Vitrinen oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG.

5.2      Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

5.3      Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG den entsprechenden Nachweis zu führen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.

5.4      Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 72 Stunden nach der Veranstaltung von diesem wieder abgeholt werden. Danach ist die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

5.5      Der Auftraggeber hat die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 5 Tage vor dem Tag der Veranstaltung mitzuteilen. Ansonsten gilt die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Auftraggeber nach der vereinbarten Anzahl der Teilnehmer Zahlung zu leisten – abzüglich ersparter Aufwendungen der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG. Kommen mehr Teilnehmer als vereinbart, wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl durch die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG abgerechnet.

5.6      Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG mitbringen. In diesen Fällen kann die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

 

6.        Besondere Bestimmungen bei Catering

6.1      Die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG bietet Catering an.

6.2      Der Catering-Auftrag ist mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich zu erteilen. Sollte sich die Personenanzahl ändern, teilt der Besteller dies umgehend, spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin, mit.

6.3      Eine Kostenlose Stornierung ist bis 10 Tage vor Liefertermin möglich.

6.4      Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Eigentum der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG. Das Equipment wird vollständig in einer Ausstattungsliste erfasst, die der Besteller bei Empfang prüft und deren Richtigkeit bestätigt bzw. ggf. korrigiert.

Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort genutzt werden.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Für hochwertige Ausstattungen kann die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG einen angemessenen Mietpreis erheben, der individuell vereinbart und in der Preiskalkulation gesondert ausgewiesen wird.

Die zur Verfügung gestellte Ausstattung ist vom Veranstalter nach Ver­anstaltungsende zum vereinbarten Termin zur Abholung bereitzustellen.

6.5      Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein oder der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG von ihren Lieferanten nicht in der erforderlichen Menge bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG geringfügige Änderungen der angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser Produkte durch gleichwertige Waren vor.

6.6      Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Küchen-, Auf- und Abbaupersonal, Reinigungskräften, Technikern, Hostessen, Hilfskräften werden gesondert vereinbart; hierfür wird auf Stundenbasis abgerechnet.

 

7.        Rücktrittsrecht der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG

Die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn

a)        Höhere Gewalt oder andere von der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,

b)        die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht von der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG bekannt geworden ist.

 

8.        Haftung der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG

8.1      Sollten Störungen oder Mängel an den Waren oder Leistungen der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG auftreten, wird sich die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

Unterlässt es der Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum Rücktritt berechtigt. Sämtliche gesetzlichen Anzeige-, Prüfungs- und Rügepflichten des Vertragspartners bleiben unberührt.

8.2      Die Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3      Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

9.        Schlussbestimmungen

9.1      Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

9.2      Sofern der Gast oder Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG in Freudenstadt.

9.3      Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Finkbeiner Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG

Café im Neuen Schloss Meersburg

(Stand Juni 2012)

seeseits im Neuen Schloss Meersburg

Schlossplatz 12, 88709 Meersburg
Telefon:+49 7532 807941 20